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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Verstöße gegen Sanktion- und Embargobestimmungen
Geldwäsche bezeichnet das Verfahren, illegal erworbenes Geld in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf rückzuführen. Terrorismusfinanzierung ist das Beschaffen, Verwahren und Verbergen der Finanzmittel, die zum Unterhalt terroristischer Organisationen und Infrastrukturen verwendet werden und der Transfer der Mittel zur Unterstützung oder Durchführung konkreter Terroranschläge.

Verstöße gegen Sanktions- und Embargobestimmungen: Direkter oder indirekter Verstoß gegen ein von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland verhängtes Embargo.
Beispiele, je nach Embargoregelung: Zahlung von Geldbeträgen oder das bloße Zurverfügungstellen von wirtschaftlichen Ressourcen (u. U. in Form von Versicherungsleistungen) an Personen, die auf Embargolisten aufgeführt sind; Versichern von Gütern, die nicht in das entsprechende Land geliefert werden dürfen; Versicherung von Anlagen, derentwillen das Embargo verhängt wurde

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