Verfahrensordnung

Verfahrensordnung der Hannover Rück SE zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Anwendungsbereich

Das Beschwerdeverfahren der Hannover Rück SE steht sowohl internen als auch externen Personen zur Verfügung, um u.a. auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Pflichtverletzungen hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der Hannover Rück SE im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.

Verfahrensablauf

Unser Hinweisgebersystem ermöglicht Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Partner:innen, Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten abzugeben. Im Rahmen der Hinweisabgabe erfolgt zunächst eine Aufklärung über den Schutz der Anonymität, bevor der Hinweis mittels eigenen Worten und vorgefertigten Fragen abgeben wird. Nach Absenden der Meldung erhalten die Meldenden eine Vorgangsnummer als Beleg für die Versendung der Meldung.

Die Einrichtung eines anoymen Postkastens ermöglicht eine anschließende Kommunikation hinsichtlich weiterer Rückfragen und getroffener Maßnahmen unter gleichzeitiger Wahrung der Anonymität der Meldenden. 

Vertraulichkeit und Schutz vor Benachteilung

Die Nutzung des Hinweisgebersystems kann vollständig anonym erfolgen, soweit die meldende Person nicht eigenständig Daten abgibt, die Rückschlüsse auf ihre Identität ermöglichen. Sämtliche Meldungen werden von der Abteilung Group Legal Services entgegengenommen und vertraulich behandelt. Sofern für die Prüfung und Bewertung der Meldung notwendig, werden relevante Abteilungen oder externe Berater hinzugezogen. Zum weiteren Schutz sind alle involvierten Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wirksamkeitsprüfung

Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird jährlich überprüft. Eine anlassbezogene Überprüfung erfolgt, wenn mit einer wesentlichen erweiterten oder veränderten Risikolage im eigenen Geschäftsbereich oder bei unmittelbaren Zulieferern zu rechnen ist. Dies kann durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen Geschäftsfeldes gegebn sein.