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Verstöße gegen Kapitalmarktbestimmungen (Insiderhandelsverbot, Marktmanipulation und- missbrauch) und gegen Kapitalanlage(-rechtliche) Bestimmungen
Insidergeschäfte und Offenlegung von Insiderinformationen: Ein Insidergeschäft liegt vor, wenn eine Person über Insiderinformationen verfügt und unter Nutzung derselben für eigene oder fremde Rechnung direkt oder indirekt Finanzinstrumente, auf die sich die Informationen beziehen, erwirbt oder veräußert.
Beispiele: das Tätigen von Insidergeschäften und der Versuch hierzu; Dritten zu empfehlen, Insidergeschäfte zu tätigen, oder Dritte anzustiften, Insidergeschäfte zu tätigen; die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen.

Marktmanipulation: Beeinflussung des Kurses von Finanzinstrumenten durch falsche oder irreführende Informationen, Scheingeschäfte oder andere Täuschungshandlungen.
Beispiele: Aktivität einer Person oder mehrerer, in Absprache handelnder Personen mit dem Ziel, den Kurs eines Finanzinstruments hochzutreiben und anschließend die eigenen Finanzinstrumente in großen Mengen abzustoßen („pumping and dumping“); Verbreitung von Informationen über die Medien einschließlich Internet oder auf anderem Wege, die falsche oder irreführende Signale in Bezug auf Finanzinstrumente geben oder geben könnten, unter anderem durch Verbreitung von Gerüchten sowie falscher oder irreführender Nachrichten, wenn die Person, die diese Informationen verbreitet hat, wusste oder hätte wissen müssen, dass sie falsch oder irreführend waren.

Verstöße gegen Kapitalanlage(-rechtliche) Bestimmungen: Zur Meldung von potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Kapitalanlagegesetzbuch sowie alle damit verbundenen Rechtsverordnungen oder gegen unmittelbare geltende Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Union sowie etwaige strafbare Handlungen innerhalb der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

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